Die Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) stärkt entscheidend das Patienten-Arzt-Verhältnis. Besonders die koordinierte Behandlung zwischen den verschiedenen Fachärzten und uns als Hausarzt wird von unseren Patienten sehr geschätzt.
Was ist eine Hausarztzentrierte Versorgung?
Wir als Hausarzt sind bei der HZV die erste Anlaufstelle. Schließen Sie als Patienten mit uns eine Vereinbarung ab, sind Sie verpflichtet unsere Praxis immer zuerst aufzusuchen. Im Gegenzug übernehmen wir die „Lotsenfunktion“ und überweisen Sie zu einem zuständigen Facharzt. Das bedeutet für Sie eine koordinierte Behandlung, weil der aufnehmende Facharzt dazu verpflichtet ist, das Ergebnis der Behandlung direkt an uns als Hausarzt wieder zurück zu melden. Damit entsteht bei uns als Hausarzt ein vollständiges Bild Ihres Krankheitsverlaufes. Das ist die Beste Voraussetzung für Ihre Behandlung.
Vorteile der Hausarztzentrierten Versorgung.
Neben der koordinierten Behandlung bieten die verschiedenen Krankenkassen eine Reihe von weiteren Vorteilen. Diese differieren je nach Krankenkasse stark. Bei Abschluss der Vereinbarung über eine HZV klären wir Sie über den Inhalt des Vertrages auf. Sie können sich natürlich auch gern vorab bei Ihrer Krankenkasse über den Inhalt der HZV erkundigen.
Ausgewählte Vorteile von Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung:
- Koordination des gesamten Behandlungsablaufs („Lotsenfunktion“ des Arztes)
- Gegebenenfalls erweiterte Terminsprechstunden
- Erweiterte Leistungen bei einigen Krankenkassen (z.B. Erweitere Gesundheitsuntersuchungen, Laborwerte oder Wegfall von Rezeptgebühren)
Wie kann ich teilnehmen?
Wir bieten Ihnen bei Ihrem Praxisbesuch eine HZV-Vereinbarung Ihrer Krankenkasse an. Wir klären Sie über die Vertragsbestandteile und deren Auswirkungen auf. Natürlich entscheiden Sie, ob Sie den Vertrag annehmen.
Bitte beachten Sie: Fachärzte dürfen erst nach der Überweisung in Anspruch genommen werden. Ausnahmen bilden Notfälle, Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte. Im Vertretungsfall (bei Urlaub oder Krankheit des gewählten Hausarztes) ist der vom Hausarzt gewählte Vertreterarzt aufzusuchen.